Sachkundenachweis

Sachkundenachweis

Sachkundenachweis

Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung 

Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
 
Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:
 
a. Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen und Hundehalter nach Artikel 203;
b. Spezialistin oder Spezialist zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.

Als Ersthundehalter gilt, wer noch nie einen Hund auf sich eingelöst hatte. Wer als Kind mit einem Hund aufgewachsen ist und sich als Erwachsenen einen Hund anschafft, gilt als Ersthundehalter.



Ersthundehalter
müssen seit dem 1. September 2008 obligatorisch einen zweiteiligen Kurs besuchen:

Theoriekurs zu 2 x 2 Lektionen zu je 60 Min.
Praxiskurs zu 4 x 1 Lektion zu je 80 Min.

Neuhundehalter müssen seit dem 1. September 2008 mit jedem neu angeschafften Hund den Praxiskurs zu 4 x 1 Lektion zu je 80 Min. besuchen.

Ziele (vom BVET vorgegeben):
- Sie lernen die Bedürfnisse des Hundes kennen
- Sie lernen den Hund in Alltagssituationen unter Kontrolle zu halten
- Sie kennen die wichtigsten Regeln des Hundeknigge
- Sie sind sich den Pflichten als Hundehalter bewusst

Inhalte Theoriekurs:HundehaltungGesundheitPflege
- Ernährung
- Zucht/Rassenkunde
- Vom Wolf zum Hund
- Gesetze und Verordnungen

Inhalte Praxiskurs:
- Begegnung Mensch / Hund 1
- Begegnung Mensch / Hund 2
- Hund in Alltagssituationen
- Hund und Haus-, Nutz- und Wildtiere

Zertifizierte Hundetrainer in Ihrer Region finden Sie unter (Postleitzahl eingeben):
www.bvet.bytix.com/plus/trainer


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken